(Verfasser: Michel)
Fundstelle: Seite 65 im Regelbuch. - Panzerungswerte von Fahrzeugen -
Aufgrund des missverständlichen Regeltextes, haben wir uns auf folgende Vorgehensweise geeinigt.
1.)
Wenn das Loch der Schablone (Explosiv- und Geschützschablone) nicht über dem Fahrzeug ist, sondern nur ein anderer Teil der Schablone, egal unter welchen Umständen, wird die Stärke der schießenden Waffe halbiert.
2)
Wenn der Schuss von einer Waffe mit Sichtlinie (a) abgefeuert wird, wird immer die zum schützen gelegene Panzerung getroffen, auch wenn die Schablone auf die andere Seite abweicht.
Feuert eine Sperrfeuerwaffe und das Loch befindet sich nach dem Abweichen vollständig irgendwo über dem Fahrzeug, wird ebenfalls die dem Schützen zugewandte Panzerung genommen
Weicht eine Sperrfeuerwaffe ab (b), sodass nicht mehr das Loch, sondern nur ein anderer Teil der Schablone über dem Fahrzeug liegt, wird die Panzerung aus Richtung des Schablonenloches genommen.
Beispiele:
Zu a) Ein Kampfgeschütz feuert frontal auf einen Predator -Panzerung 13-. Die Schablone landet aber mit der Mitte hinter dem Heck. Es zählt aber in diesem Fall die Frontpanzerung.
Zu b) Feuert hingegen ein Basilisk in der selben Konstellation aber indirekt (Sperrfeuer), zählt die Heckpanzerung.
Stand: 27.05.2006